Hintergrund

Hintergrund

Kein Mensch ist illegal!

Jeden Tag werden Menschen gegen ihren Willen abgeschoben und fast immer verlieren sie dabei Freund*innen, Familie und ihre Verbindungen in Deutschland. Das BAMF, Ausländerbehörden und Gerichte können über Leben und Zukunft eines Menschen entscheiden. Die Begründung für eine Abschiebung können unterschiedlich sein.

Ein Teil der Abschiebungen erfolgt direkt in das Herkunftsland der Person. Manchmal kann es allerdings auch passieren, dass Menschen in ein Land abgeschoben werden, dass sie überhaupt nicht kennen: Das ist zum Beispiel der Fall, wenn eine Person zwar die afghanische Staatsangehörigkeit hat, aber noch nie in Afghanistan gelebt hat, sondern im Iran aufgewachsen ist

Ein anderer Teil der Abschiebungen aus Deutschland erfolgt in andere europäische Staaten; und zwar in jene, die nach der Dublin III-Verordnung für die Asylverfahren der betroffenen Personen zuständig sind. Zuständig sind immer die Mitgliedsstaaten, die für die Einreise der Person „verantwortlich“ sind. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn sie ein Einreisevisum ausgestellt haben oder sie den Grenzübertritt in die EU ermöglicht haben. Natürlich betrifft das vor allem die Staaten an der EU-Außengrenze. In vielen dieser Mitgliedsstaaten droht geflüchteten Personen Obdachlosigkeit und Verelendung. Eine weitere Gefahr der Dublin-Abschiebung ist eine „Kettenabschiebung“. Das bedeutet, dass der andere Mitgliedsstaat die Person weiter in das (vermeintliche) Herkunftsland abschiebt.

Abschiebungen selbst verhindern!

Der Großteil der Abschiebungen in Deutschland findet über den Frankfurter Flughafen statt. Bei der ersten Abschiebung werden häufig reguläre Linienflüge gebucht – insofern es sich nicht um eine Sammelabschiebung handelt (dazu später mehr). Gemeinsam mit Tourist*innen und Geschäftsleuten werden Menschen in ein Land abgeschoben, aus dem sie geflüchtet sind oder das sie gar nicht kennen. In den Fliegern werden die Abzuschiebenden von Beamt*innen der Bundespolizei begleitet, die mal mehr, mal weniger Gewalt anwenden, um die Abschiebung durchzusetzen. Im Flugzeug sind die betroffenen Personen auf sich gestellt, können aber versuchen, ihre Abschiebung selbst zu verhindern. Wenn Fluggäste nicht freiwillig reisen, sind die Pilot*innen vieler Fluglinien angehalten, sie nicht mitzunehmen – das entspricht auch der Position der Pilot*innengewerkschaft Cockpit. Wenn Menschen sich nicht hinsetzen und deutlich gegen ihre Abschiebung Einspruch erheben, ist es möglich, dass die Abschiebung abgebrochen wird. Hier erfahrt ihr mehr darüber.

In der Regel wird die Ausländerbehörde versuchen, Menschen nach einer erfolgreich verhinderten Abschiebung, ein zweites Mal abzuschieben. Durch eine erfolgreich verhinderte Abschiebung im Flugzeug gewinnt man also zunächst nur Zeit. Dies kann sehr hilfreich sein, wenn dadurch zum Beispiel die Überstellungsfristen im Dublin-III-Verfahren abgelaufen sind. Die Überstellungsfrist ist der Zeitraum innerhalb dessen Deutschland eine Person in einen anderen Mitgliedssaat abschieben darf, der aufgrund der Dublin-III-Verordnung für das Asylverfahren zuständig ist. Es sind jedoch auch andere Konstellationen denkbar, in denen es hilfreich sein kann, Zeit zu gewinnen.

Jedoch ist zu beachten, dass bei einer erneuten Abschiebung mit Polizeibegleitung zu rechnen ist. Eine verhinderte Abschiebung kann außerdem zum Anlass genommen werden, die Person in Abschiebehaft zu nehmen. Außerdem werden die entstandenen hohen Kosten in Rechnung gestellt und abgeschobene Personen (möglicherweise) mit einer Einreisesperre belegt – kein angenehmer Umstand bei einer eventuellen erneuten Einreise.

Weil in der Vergangenheit bei erzwungenen Abschiebungen zwei Menschen im Flugzeug erstickt sind, die mit Integralhelm und Knebeln ruhig gestellt wurden, überwachen Abschiebebeobachtungen an manchen Flughäfen einzelne Abschiebungen. Diese haben zwar keine Eingriffsrechte, dokumentieren jedoch Übergriffe und Rechtsverletzungen.

Sammelabschiebungen

Abschiebungen finden nicht nur in Linienflügen statt, in denen auch Passagier*innen sitzen, die freiwillig reisen. Es gibt auch Sammelabschiebungen – das bedeutet, dass ein ganzes Flugzeug für die Abschiebung gechartert wurde und alle Personen an Bord des Flugzeuges abgeschoben werden. Soweit wir informiert sind, ist es bei Sammelabschiebungen nicht möglich die eigene Abschiebung noch durch Protest im Flugzeug zu verhindern.

Haft ohne Verbrechen

Die Abschiebehaft ist eine Haft, die Menschen erleiden, ohne ein Verbrechen begangen zu haben. Denn vor einer erzwungenen Abschiebung oder nach einer erfolgreich verhinderten Abschiebung können die Betroffenen in Abschiebungshaft genommen werden. Die Polizei hat außerdem die Möglichkeit, Abzuschiebende ohne richterlichen Beschluss für wenige Tage in “Ausreisegewahrsam” zu nehmen. Wie Verbrecher*innen wird schutzsuchenden Menschen die Freiheit genommen, um sicherzustellen, dass sie sich nicht der Abschiebung entziehen – ihr „Verbrechen“ ist, dass sie von ihrem Recht auf Bewegungsfreiheit Gebrauch gemacht haben. Abschiebehaft ist menschenverachtend und macht es besonders schwer, sich gegen die eigene Abschiebung zu wehren und sich angemessene Beratung zu holen.

Beratung und Unterstützung

In Zusammenarbeit mit einer guten Beratungsstelle oder Anwält*in, kann geprüft werden, ob selbst kurz vor einer Abschiebung noch Wege offen stehen diese zu verhindern: Eilrechtsschutz, Abschiebehindernisse (z.B. kein Pass oder Passersatz, Erkrankungen, Schwangerschaften) oder sogar eine Härtefall-Petition. Dennoch gilt: Je früher gehandelt wird, desto besser. Ein abgelehnter Asylantrag bedeutet nicht automatisch, dass die betroffene Person abgeschoben wird.

Zum einen gibt es die Möglichkeit gegen die Ablehnung zu Klagen. Hier ist es allerdings wichtig schnell zu handeln, weil man häufig nur ein oder zwei Wochen Zeit hat, um Klage zu erheben. Abgesehen davon ist es wichtig sich professionelle Beratung zu organisieren, um abzuschätzen inwiefern eine Klage Aussicht auf Erfolg hat. Zum anderen gibt es auch unabhängig vom Asylverfahren noch weitere Möglichkeiten den Aufenthalt in Deutschland zu sichern wie z.B. durch eine Ausbildung – auch hier empfehlen wir die Beratung durch spezialisierte Anwält*innen oder Beratungsstellen.

Hintergrund

Kein Mensch ist illegal!

Jeden Tag werden Menschen gegen ihren Willen abgeschoben und fast immer verlieren sie dabei Freund*innen, Familie und ihre Verbindungen in Deutschland. Das BAMF, Ausländerbehörden und Gerichte können über Leben und Zukunft eines Menschen entscheiden. Die Begründung für eine Abschiebung können unterschiedlich sein.

Ein Teil der Abschiebungen erfolgt direkt in das Herkunftsland der Person. Manchmal kann es allerdings auch passieren, dass Menschen in ein Land abgeschoben werden, dass sie überhaupt nicht kennen: Das ist zum Beispiel der Fall, wenn eine Person zwar die afghanische Staatsangehörigkeit hat, aber noch nie in Afghanistan gelebt hat, sondern im Iran aufgewachsen ist

Ein anderer Teil der Abschiebungen aus Deutschland erfolgt in andere europäische Staaten; und zwar in jene, die nach der Dublin III-Verordnung für die Asylverfahren der betroffenen Personen zuständig sind. Zuständig sind immer die Mitgliedsstaaten, die für die Einreise der Person „verantwortlich“ sind. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn sie ein Einreisevisum ausgestellt haben oder sie den Grenzübertritt in die EU ermöglicht haben. Natürlich betrifft das vor allem die Staaten an der EU-Außengrenze. In vielen dieser Mitgliedsstaaten droht geflüchteten Personen Obdachlosigkeit und Verelendung. Eine weitere Gefahr der Dublin-Abschiebung ist eine „Kettenabschiebung“. Das bedeutet, dass der andere Mitgliedsstaat die Person weiter in das (vermeintliche) Herkunftsland abschiebt.

Abschiebungen selbst verhindern!

Der Großteil der Abschiebungen in Deutschland findet über den Frankfurter Flughafen statt. Bei der ersten Abschiebung werden häufig reguläre Linienflüge gebucht – insofern es sich nicht um eine Sammelabschiebung handelt (dazu später mehr). Gemeinsam mit Tourist*innen und Geschäftsleuten werden Menschen in ein Land abgeschoben, aus dem sie geflüchtet sind oder das sie gar nicht kennen. In den Fliegern werden die Abzuschiebenden von Beamt*innen der Bundespolizei begleitet, die mal mehr, mal weniger Gewalt anwenden, um die Abschiebung durchzusetzen. Im Flugzeug sind die betroffenen Personen auf sich gestellt, können aber versuchen, ihre Abschiebung selbst zu verhindern. Wenn Fluggäste nicht freiwillig reisen, sind die Pilot*innen vieler Fluglinien angehalten, sie nicht mitzunehmen – das entspricht auch der Position der Pilot*innengewerkschaft Cockpit. Wenn Menschen sich nicht hinsetzen und deutlich gegen ihre Abschiebung Einspruch erheben, ist es möglich, dass die Abschiebung abgebrochen wird. Hier erfahrt ihr mehr darüber.

In der Regel wird die Ausländerbehörde versuchen, Menschen nach einer erfolgreich verhinderten Abschiebung, ein zweites Mal abzuschieben. Durch eine erfolgreich verhinderte Abschiebung im Flugzeug gewinnt man also zunächst nur Zeit. Dies kann sehr hilfreich sein, wenn dadurch zum Beispiel die Überstellungsfristen im Dublin-III-Verfahren abgelaufen sind. Die Überstellungsfrist ist der Zeitraum innerhalb dessen Deutschland eine Person in einen anderen Mitgliedssaat abschieben darf, der aufgrund der Dublin-III-Verordnung für das Asylverfahren zuständig ist. Es sind jedoch auch andere Konstellationen denkbar, in denen es hilfreich sein kann, Zeit zu gewinnen.

Jedoch ist zu beachten, dass bei einer erneuten Abschiebung mit Polizeibegleitung zu rechnen ist. Eine verhinderte Abschiebung kann außerdem zum Anlass genommen werden, die Person in Abschiebehaft zu nehmen. Außerdem werden die entstandenen hohen Kosten in Rechnung gestellt und abgeschobene Personen (möglicherweise) mit einer Einreisesperre belegt – kein angenehmer Umstand bei einer eventuellen erneuten Einreise.

Weil in der Vergangenheit bei erzwungenen Abschiebungen zwei Menschen im Flugzeug erstickt sind, die mit Integralhelm und Knebeln ruhig gestellt wurden, überwachen Abschiebebeobachtungen an manchen Flughäfen einzelne Abschiebungen. Diese haben zwar keine Eingriffsrechte, dokumentieren jedoch Übergriffe und Rechtsverletzungen.

Sammelabschiebungen

Abschiebungen finden nicht nur in Linienflügen statt, in denen auch Passagier*innen sitzen, die freiwillig reisen. Es gibt auch Sammelabschiebungen – das bedeutet, dass ein ganzes Flugzeug für die Abschiebung gechartert wurde und alle Personen an Bord des Flugzeuges abgeschoben werden. Soweit wir informiert sind, ist es bei Sammelabschiebungen nicht möglich die eigene Abschiebung noch durch Protest im Flugzeug zu verhindern.

Haft ohne Verbrechen

Die Abschiebehaft ist eine Haft, die Menschen erleiden, ohne ein Verbrechen begangen zu haben. Denn vor einer erzwungenen Abschiebung oder nach einer erfolgreich verhinderten Abschiebung können die Betroffenen in Abschiebungshaft genommen werden. Die Polizei hat außerdem die Möglichkeit, Abzuschiebende ohne richterlichen Beschluss für wenige Tage in “Ausreisegewahrsam” zu nehmen. Wie Verbrecher*innen wird schutzsuchenden Menschen die Freiheit genommen, um sicherzustellen, dass sie sich nicht der Abschiebung entziehen – ihr „Verbrechen“ ist, dass sie von ihrem Recht auf Bewegungsfreiheit Gebrauch gemacht haben. Abschiebehaft ist menschenverachtend und macht es besonders schwer, sich gegen die eigene Abschiebung zu wehren und sich angemessene Beratung zu holen.

Beratung und Unterstützung

In Zusammenarbeit mit einer guten Beratungsstelle oder Anwält*in, kann geprüft werden, ob selbst kurz vor einer Abschiebung noch Wege offen stehen diese zu verhindern: Eilrechtsschutz, Abschiebehindernisse (z.B. kein Pass oder Passersatz, Erkrankungen, Schwangerschaften) oder sogar eine Härtefall-Petition. Dennoch gilt: Je früher gehandelt wird, desto besser. Ein abgelehnter Asylantrag bedeutet nicht automatisch, dass die betroffene Person abgeschoben wird.

Zum einen gibt es die Möglichkeit gegen die Ablehnung zu Klagen. Hier ist es allerdings wichtig schnell zu handeln, weil man häufig nur ein oder zwei Wochen Zeit hat, um Klage zu erheben. Abgesehen davon ist es wichtig sich professionelle Beratung zu organisieren, um abzuschätzen inwiefern eine Klage Aussicht auf Erfolg hat. Zum anderen gibt es auch unabhängig vom Asylverfahren noch weitere Möglichkeiten den Aufenthalt in Deutschland zu sichern wie z.B. durch eine Ausbildung – auch hier empfehlen wir die Beratung durch spezialisierte Anwält*innen oder Beratungsstellen.

Hintergrund

Kein Mensch ist illegal!

Jeden Tag werden Menschen gegen ihren Willen abgeschoben und fast immer verlieren sie dabei Freund*innen, Familie und ihre Verbindungen in Deutschland. Das BAMF, Ausländerbehörden und Gerichte können über Leben und Zukunft eines Menschen entscheiden. Die Begründung für eine Abschiebung können unterschiedlich sein.

Ein Teil der Abschiebungen erfolgt direkt in das Herkunftsland der Person. Manchmal kann es allerdings auch passieren, dass Menschen in ein Land abgeschoben werden, dass sie überhaupt nicht kennen: Das ist zum Beispiel der Fall, wenn eine Person zwar die afghanische Staatsangehörigkeit hat, aber noch nie in Afghanistan gelebt hat, sondern im Iran aufgewachsen ist

Ein anderer Teil der Abschiebungen aus Deutschland erfolgt in andere europäische Staaten; und zwar in jene, die nach der Dublin III-Verordnung für die Asylverfahren der betroffenen Personen zuständig sind. Zuständig sind immer die Mitgliedsstaaten, die für die Einreise der Person „verantwortlich“ sind. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn sie ein Einreisevisum ausgestellt haben oder sie den Grenzübertritt in die EU ermöglicht haben. Natürlich betrifft das vor allem die Staaten an der EU-Außengrenze. In vielen dieser Mitgliedsstaaten droht geflüchteten Personen Obdachlosigkeit und Verelendung. Eine weitere Gefahr der Dublin-Abschiebung ist eine „Kettenabschiebung“. Das bedeutet, dass der andere Mitgliedsstaat die Person weiter in das (vermeintliche) Herkunftsland abschiebt.

Abschiebungen selbst verhindern!

Der Großteil der Abschiebungen in Deutschland findet über den Frankfurter Flughafen statt. Bei der ersten Abschiebung werden häufig reguläre Linienflüge gebucht – insofern es sich nicht um eine Sammelabschiebung handelt (dazu später mehr). Gemeinsam mit Tourist*innen und Geschäftsleuten werden Menschen in ein Land abgeschoben, aus dem sie geflüchtet sind oder das sie gar nicht kennen. In den Fliegern werden die Abzuschiebenden von Beamt*innen der Bundespolizei begleitet, die mal mehr, mal weniger Gewalt anwenden, um die Abschiebung durchzusetzen. Im Flugzeug sind die betroffenen Personen auf sich gestellt, können aber versuchen, ihre Abschiebung selbst zu verhindern. Wenn Fluggäste nicht freiwillig reisen, sind die Pilot*innen vieler Fluglinien angehalten, sie nicht mitzunehmen – das entspricht auch der Position der Pilot*innengewerkschaft Cockpit. Wenn Menschen sich nicht hinsetzen und deutlich gegen ihre Abschiebung Einspruch erheben, ist es möglich, dass die Abschiebung abgebrochen wird. Hier erfahrt ihr mehr darüber.

In der Regel wird die Ausländerbehörde versuchen, Menschen nach einer erfolgreich verhinderten Abschiebung, ein zweites Mal abzuschieben. Durch eine erfolgreich verhinderte Abschiebung im Flugzeug gewinnt man also zunächst nur Zeit. Dies kann sehr hilfreich sein, wenn dadurch zum Beispiel die Überstellungsfristen im Dublin-III-Verfahren abgelaufen sind. Die Überstellungsfrist ist der Zeitraum innerhalb dessen Deutschland eine Person in einen anderen Mitgliedssaat abschieben darf, der aufgrund der Dublin-III-Verordnung für das Asylverfahren zuständig ist. Es sind jedoch auch andere Konstellationen denkbar, in denen es hilfreich sein kann, Zeit zu gewinnen.

Jedoch ist zu beachten, dass bei einer erneuten Abschiebung mit Polizeibegleitung zu rechnen ist. Eine verhinderte Abschiebung kann außerdem zum Anlass genommen werden, die Person in Abschiebehaft zu nehmen. Außerdem werden die entstandenen hohen Kosten in Rechnung gestellt und abgeschobene Personen (möglicherweise) mit einer Einreisesperre belegt – kein angenehmer Umstand bei einer eventuellen erneuten Einreise.

Weil in der Vergangenheit bei erzwungenen Abschiebungen zwei Menschen im Flugzeug erstickt sind, die mit Integralhelm und Knebeln ruhig gestellt wurden, überwachen Abschiebebeobachtungen an manchen Flughäfen einzelne Abschiebungen. Diese haben zwar keine Eingriffsrechte, dokumentieren jedoch Übergriffe und Rechtsverletzungen.

Sammelabschiebungen

Abschiebungen finden nicht nur in Linienflügen statt, in denen auch Passagier*innen sitzen, die freiwillig reisen. Es gibt auch Sammelabschiebungen – das bedeutet, dass ein ganzes Flugzeug für die Abschiebung gechartert wurde und alle Personen an Bord des Flugzeuges abgeschoben werden. Soweit wir informiert sind, ist es bei Sammelabschiebungen nicht möglich die eigene Abschiebung noch durch Protest im Flugzeug zu verhindern.

Haft ohne Verbrechen

Die Abschiebehaft ist eine Haft, die Menschen erleiden, ohne ein Verbrechen begangen zu haben. Denn vor einer erzwungenen Abschiebung oder nach einer erfolgreich verhinderten Abschiebung können die Betroffenen in Abschiebungshaft genommen werden. Die Polizei hat außerdem die Möglichkeit, Abzuschiebende ohne richterlichen Beschluss für wenige Tage in “Ausreisegewahrsam” zu nehmen. Wie Verbrecher*innen wird schutzsuchenden Menschen die Freiheit genommen, um sicherzustellen, dass sie sich nicht der Abschiebung entziehen – ihr „Verbrechen“ ist, dass sie von ihrem Recht auf Bewegungsfreiheit Gebrauch gemacht haben. Abschiebehaft ist menschenverachtend und macht es besonders schwer, sich gegen die eigene Abschiebung zu wehren und sich angemessene Beratung zu holen.

Beratung und Unterstützung

In Zusammenarbeit mit einer guten Beratungsstelle oder Anwält*in, kann geprüft werden, ob selbst kurz vor einer Abschiebung noch Wege offen stehen diese zu verhindern: Eilrechtsschutz, Abschiebehindernisse (z.B. kein Pass oder Passersatz, Erkrankungen, Schwangerschaften) oder sogar eine Härtefall-Petition. Dennoch gilt: Je früher gehandelt wird, desto besser. Ein abgelehnter Asylantrag bedeutet nicht automatisch, dass die betroffene Person abgeschoben wird.

Zum einen gibt es die Möglichkeit gegen die Ablehnung zu Klagen. Hier ist es allerdings wichtig schnell zu handeln, weil man häufig nur ein oder zwei Wochen Zeit hat, um Klage zu erheben. Abgesehen davon ist es wichtig sich professionelle Beratung zu organisieren, um abzuschätzen inwiefern eine Klage Aussicht auf Erfolg hat. Zum anderen gibt es auch unabhängig vom Asylverfahren noch weitere Möglichkeiten den Aufenthalt in Deutschland zu sichern wie z.B. durch eine Ausbildung – auch hier empfehlen wir die Beratung durch spezialisierte Anwält*innen oder Beratungsstellen.

Hintergrund

Kein Mensch ist illegal!

Jeden Tag werden Menschen gegen ihren Willen abgeschoben und fast immer verlieren sie dabei Freund*innen, Familie und ihre Verbindungen in Deutschland. Das BAMF, Ausländerbehörden und Gerichte können über Leben und Zukunft eines Menschen entscheiden. Die Begründung für eine Abschiebung können unterschiedlich sein.

Ein Teil der Abschiebungen erfolgt direkt in das Herkunftsland der Person. Manchmal kann es allerdings auch passieren, dass Menschen in ein Land abgeschoben werden, dass sie überhaupt nicht kennen: Das ist zum Beispiel der Fall, wenn eine Person zwar die afghanische Staatsangehörigkeit hat, aber noch nie in Afghanistan gelebt hat, sondern im Iran aufgewachsen ist

Ein anderer Teil der Abschiebungen aus Deutschland erfolgt in andere europäische Staaten; und zwar in jene, die nach der Dublin III-Verordnung für die Asylverfahren der betroffenen Personen zuständig sind. Zuständig sind immer die Mitgliedsstaaten, die für die Einreise der Person „verantwortlich“ sind. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn sie ein Einreisevisum ausgestellt haben oder sie den Grenzübertritt in die EU ermöglicht haben. Natürlich betrifft das vor allem die Staaten an der EU-Außengrenze. In vielen dieser Mitgliedsstaaten droht geflüchteten Personen Obdachlosigkeit und Verelendung. Eine weitere Gefahr der Dublin-Abschiebung ist eine „Kettenabschiebung“. Das bedeutet, dass der andere Mitgliedsstaat die Person weiter in das (vermeintliche) Herkunftsland abschiebt.

Abschiebungen selbst verhindern!

Der Großteil der Abschiebungen in Deutschland findet über den Frankfurter Flughafen statt. Bei der ersten Abschiebung werden häufig reguläre Linienflüge gebucht – insofern es sich nicht um eine Sammelabschiebung handelt (dazu später mehr). Gemeinsam mit Tourist*innen und Geschäftsleuten werden Menschen in ein Land abgeschoben, aus dem sie geflüchtet sind oder das sie gar nicht kennen. In den Fliegern werden die Abzuschiebenden von Beamt*innen der Bundespolizei begleitet, die mal mehr, mal weniger Gewalt anwenden, um die Abschiebung durchzusetzen. Im Flugzeug sind die betroffenen Personen auf sich gestellt, können aber versuchen, ihre Abschiebung selbst zu verhindern. Wenn Fluggäste nicht freiwillig reisen, sind die Pilot*innen vieler Fluglinien angehalten, sie nicht mitzunehmen – das entspricht auch der Position der Pilot*innengewerkschaft Cockpit. Wenn Menschen sich nicht hinsetzen und deutlich gegen ihre Abschiebung Einspruch erheben, ist es möglich, dass die Abschiebung abgebrochen wird. Hier erfahrt ihr mehr darüber.

In der Regel wird die Ausländerbehörde versuchen, Menschen nach einer erfolgreich verhinderten Abschiebung, ein zweites Mal abzuschieben. Durch eine erfolgreich verhinderte Abschiebung im Flugzeug gewinnt man also zunächst nur Zeit. Dies kann sehr hilfreich sein, wenn dadurch zum Beispiel die Überstellungsfristen im Dublin-III-Verfahren abgelaufen sind. Die Überstellungsfrist ist der Zeitraum innerhalb dessen Deutschland eine Person in einen anderen Mitgliedssaat abschieben darf, der aufgrund der Dublin-III-Verordnung für das Asylverfahren zuständig ist. Es sind jedoch auch andere Konstellationen denkbar, in denen es hilfreich sein kann, Zeit zu gewinnen.

Jedoch ist zu beachten, dass bei einer erneuten Abschiebung mit Polizeibegleitung zu rechnen ist. Eine verhinderte Abschiebung kann außerdem zum Anlass genommen werden, die Person in Abschiebehaft zu nehmen. Außerdem werden die entstandenen hohen Kosten in Rechnung gestellt und abgeschobene Personen (möglicherweise) mit einer Einreisesperre belegt – kein angenehmer Umstand bei einer eventuellen erneuten Einreise.

Weil in der Vergangenheit bei erzwungenen Abschiebungen zwei Menschen im Flugzeug erstickt sind, die mit Integralhelm und Knebeln ruhig gestellt wurden, überwachen Abschiebebeobachtungen an manchen Flughäfen einzelne Abschiebungen. Diese haben zwar keine Eingriffsrechte, dokumentieren jedoch Übergriffe und Rechtsverletzungen.

Sammelabschiebungen

Abschiebungen finden nicht nur in Linienflügen statt, in denen auch Passagier*innen sitzen, die freiwillig reisen. Es gibt auch Sammelabschiebungen – das bedeutet, dass ein ganzes Flugzeug für die Abschiebung gechartert wurde und alle Personen an Bord des Flugzeuges abgeschoben werden. Soweit wir informiert sind, ist es bei Sammelabschiebungen nicht möglich die eigene Abschiebung noch durch Protest im Flugzeug zu verhindern.

Haft ohne Verbrechen

Die Abschiebehaft ist eine Haft, die Menschen erleiden, ohne ein Verbrechen begangen zu haben. Denn vor einer erzwungenen Abschiebung oder nach einer erfolgreich verhinderten Abschiebung können die Betroffenen in Abschiebungshaft genommen werden. Die Polizei hat außerdem die Möglichkeit, Abzuschiebende ohne richterlichen Beschluss für wenige Tage in “Ausreisegewahrsam” zu nehmen. Wie Verbrecher*innen wird schutzsuchenden Menschen die Freiheit genommen, um sicherzustellen, dass sie sich nicht der Abschiebung entziehen – ihr „Verbrechen“ ist, dass sie von ihrem Recht auf Bewegungsfreiheit Gebrauch gemacht haben. Abschiebehaft ist menschenverachtend und macht es besonders schwer, sich gegen die eigene Abschiebung zu wehren und sich angemessene Beratung zu holen.

Beratung und Unterstützung

In Zusammenarbeit mit einer guten Beratungsstelle oder Anwält*in, kann geprüft werden, ob selbst kurz vor einer Abschiebung noch Wege offen stehen diese zu verhindern: Eilrechtsschutz, Abschiebehindernisse (z.B. kein Pass oder Passersatz, Erkrankungen, Schwangerschaften) oder sogar eine Härtefall-Petition. Dennoch gilt: Je früher gehandelt wird, desto besser. Ein abgelehnter Asylantrag bedeutet nicht automatisch, dass die betroffene Person abgeschoben wird.

Zum einen gibt es die Möglichkeit gegen die Ablehnung zu Klagen. Hier ist es allerdings wichtig schnell zu handeln, weil man häufig nur ein oder zwei Wochen Zeit hat, um Klage zu erheben. Abgesehen davon ist es wichtig sich professionelle Beratung zu organisieren, um abzuschätzen inwiefern eine Klage Aussicht auf Erfolg hat. Zum anderen gibt es auch unabhängig vom Asylverfahren noch weitere Möglichkeiten den Aufenthalt in Deutschland zu sichern wie z.B. durch eine Ausbildung – auch hier empfehlen wir die Beratung durch spezialisierte Anwält*innen oder Beratungsstellen.